2G-Regel für Eintrittsnachweise
Anstellte der bislang in Geltung stehenden 3G-Regel tritt nunmehr die 2G-Regel (Geimpft bzw. Genesen). Dies bedeutet konkret:
- Corona-Tests jeglicher Art (sowohl PCR- als auch Antigen-Tests sowie Selbsttests)
- Nachweise über neutralisierende Antikörper
sind nicht mehr als Eintrittsnachweise zulässig.
- Achtung: Impfzertifikate sind nur mehr noch 9 Monate (statt bisher 12 Monate) ab erfolgter Vollimmunisierung gültig!
- Der Corona-Testpass („Ninja-Pass“) von schulpflichtigen Schülern (Personen bis zum 14. bzw. 15 Lebensjahr) wird einem 2G-Nachweis gleichgestellt. Achtung: Die Pflicht zur Vorlage eines 2G-Nachweises gilt erst ab dem 12. Lebensjahr.
- 4-Wochen-Übergangsfrist: Bis 6.12.2021 gilt die Erst-Impfung in Kombination mit einem PCR-Test (max. 72 Stunden alt) als Eintrittsnachweis (d.h. in der Übergangsfrist ist noch keine Vollimmunisierung nötig).